Ihr Recht als Patient.
In Deutschland hat jede versicherte Person das Recht, ein medizinisches Hilfsmittel zu beziehen. Die Kosten können von unterschiedlichen Einrichtungen übernommen werden.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Gesetzlich versicherter Personenkreis
- Private Krankenversicherung: Privat versicherter Personenkreis
- Berufsgenossenschaften: Arbeitsunfälle
- Versorgungsstellen: Kriegsopfer
- Bundesagentur für Arbeit: Berufliche Hilfen
Ihr Weg zum Hilfsmittel
Grundsätzlich geht der Weg immer in erster Linie über den behandelnden Arzt (Arzt à Sanitätshaus à Kostenträger).
Die Wahl des Sanitätshauses
Das Sanitätshaus des Patienten darf grundsätzlich frei gewählt werden, dieses muss aber Vertragspartner der Krankenkasse sein.
Private Krankenversicherung
Auch bei privaten Krankenversicherungen bestehen Verträge mit den Leistungserbringern. Um auch Nummer sicher zu gehen, sollten der Kunde oder das Sanitätshaus vorab die Kosten mit dem Kostenträger abklären.
Wie lange ist ein Hilfsmittelrezept gültig?
Grundsätzlich ist ein Rezept über Hilfsmittel 28 Tage gültig. Durch intensive Genehmigungsverfahren kann sich eine Versorgung länger hinauszögern. Da das Rezept meist der Kasse als Kopie oder Fax vorliegt, kann eine Abrechnung auch nach mehreren Wochen erfolgen.
Wie viele Hilfsmittel dürfen auf einem Rezept verschrieben werden?
Für Verordnungen gilt, maximal ein Hilfsmittel pro Rezept. Ausnahme: Eine höhere Anzahl von einem und demselben Produkt (z.B. 2 Paar Einlagen).
Dürfen regelmäßige oder zum dauernden Gebrauch verordnete Hilfsmittel über einen längeren Zeitraum verschrieben werden?
Je nach Krankenkassen dürfen auch Hilfsmittel für bis zu 6 Monate verschrieben werden. Das tritt häufig in den Bereichen Care (Inkontinenz) oder Sauerstoff (Zubehör) auf. Jede Krankenkasse handhabt dies jedoch unterschiedlich, fragen Sie unsere Experten.
Warum sind einige Hilfsmittel geliehen und andere gekauft?
Je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Vertrage. Man unterscheidet grundsätzlich drei Versorgungsarten.
- 1. Die Krankenkasse bezahlt eine Fallpauschale, hier wird das Hilfsmittel geliehen und bleibt Eigentum des Leistungserbringers.
- 2. Die Krankenkasse bezahlt ein neues Hilfsmittel, hier wird die Krankenkasse Eigentümer des Hilfsmittels.
- 3. Die Krankenkasse versorgt den Kunden mit einem Hilfsmittel aus dem eigenen Kassenlager.
Wer repariert die Hilfsmittel und was kostet das?
Grundsätzlich ist das ausgebende Sanitätshaus für Reparaturen zuständig. Je nach Vertrag mit der Krankenkasse kann dies jedoch auch ein anderes Sanitätshaus übernehmen. Wurde das Hilfsmittel von der Krankenkasse gekauft, kann der Kunde das Sanitätshaus frei wählen, bezahlt die Krankenkasse nur eine Miete oder Fallpauschale, ist das Hilfsmittel Eigentum des Sanitätshauses und muss von diesem repariert werden. Ein Rezept ist nur bei gekauften Hilfsmitteln oder bei Beschädigungen relevant.
Kann ich das Hilfsmittel mit ins Ausland nehmen?
Für einen Urlaub oder kurzeitigen Aufenthalt im Ausland kann man die Hilfsmittel problemlos mitnehmen. Achtung: Ist das Hilfsmittel Eigentum der Krankenkasse oder des Sanitätshauses, sollte man dies bei längeren Aufenthalten mit dem Leistungsträger besprechen.